Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Durch die Fischereischeinprüfung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften, verfügt. Nähere Regelungen zum Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung enthalten.
Anmeldeformular zum Fischereischeinlehrgang